Menschenrecht,
angeborenes, unveräusserliches und unverletzliches Recht
des Menschen auf freie Bewegung und Betätigung gegenüber
dem Staat.
Quelle:Wahrig Deutsches Wörterbuch.
Menschenrechte,
nach naturrechlicher Lehre die Auffassung, das dem Menschen gewisse
Grundrechte angeboren seien. Zuerst
proklamiert 1776 in der Bill of Rights of Virginia, dann in der
Erklärung der Menschen und Bürgerrechte von 1789. 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung
der UN. 1950 unterzeichneten die Mitglieder des Europarates die
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
In Artikel 1 GG verbürgt.
Quelle: Lexikon der Büchergilde,
in 20 Bänden, Mark-Nativ
Menschenrechte,
die dem Individuum zustehenden Rechte auf Schutz vor Eingriffen
des Staates. Die inhaltliche Ausgestaltung der Menschenrechte
hängt von der kulturellen und sozialen Entwicklung ab. Die
Menschenrechte werden heute als dem Staat vorgegebene Rechte verstanden,
die er zu achten hat. Dies entspricht auch der in die moderne
Zeit fortwirkenden naturrechtlichen Grundauffassung. Bei der von
Konstitutionalismus und Liberalismus erzwungenen Aufnahme dieser
Garantien in die Verfassungsurkundenn erscheinen sie jedoch als
staatliche Gewährungen. Sie führen dann die Bezeichnung
Grundrechte.
Quelle: Bertelsmann Universal Lexikon
Grundrecht,
unantastbares Recht des einzelnen gegenüber dem Staat; (Völkerrecht)
Recht der Staaten auf Gleichberechtigung, Selbständigkeit,
Exterritorialität und gegenseitigen Verkehr.
Quelle: Wahrig Deutsches Wörterbuch
|